Begleithunde Prüfung

Dem Verein liegt es am Herzen, den Hundeführern und Hunden eine gute Ausbildung zu ermöglichen. Die Begleithundeprüfung ist eine Auszeichnung für das Gelernte und kann als fachliche und artgerechte Grundlage angesehen werden.

Wir werden auch hier mit viel Konsequenz und Belohnung arbeiten. Motivation heißt das Stichwort, mit dem die Hunde spielerisch an die verschiedenen Kommandos herangeführt werden. In der Gruppenarbeit lernt der Hund, dass nicht jeder Vierbeiner ein potentieller Feind ist, den man anbellen oder angreifen darf. Ebenso wird das Sozialverhalten unter den einzelnen Hunden gestärkt und durch die Ablenkung, die durch andere Hundeführer mit Hunden entsteht, ist das so Gelernte auch in schwierigen Situationen im Alltag anzuwenden.

Die Beziehung Mensch/Hund wird gestärkt und das Vertrauen des Hundes in sein Herrchen/Frauchen gefördert, was auch sensible oder aggressive Hunde zu ausgeglicheneren Hausgenossen macht.

Das Verhalten des Hundes im Straßenverkehr, gegenüber Personen, Radfahrern und Tieren wird durch eifriges Training unter Anleitung der Übungsleiter bis hin zur Prüfungsreife entwickelt.

"Sachkunde-Nachweis für Hundehalter": Auch der Mensch (Hundeführer) muss beweisen, dass er über Grundwissen der Hundehaltung verfügt. Im Sachkundetest müssen diverse Fragen rund um den Hund und die Hundehaltung beantworten und diesen bestehen, bevor im praktischen Teil der Begleithundeprüfung gestartet werden darf.

Die Begleithundeprüfung ist die Grundlage für alle anderen Hundesportarten (Sparten). Für weitere Prüfungen muss diese nachgewiesen werden. 

Die Voraussetzungen für die Begleithunde-Prüfung (BH/VT:
Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen. 
Zulassungsalter des Hundes: ab fünfzehn Monate. 
Es muss eine Leistungsurkunde vorhanden sein; wenn nicht muss diese über  den Ausbildungswart beim Verband beantragt werden. Hierzu ist eine Vereinsmitgliedschaft im Verein "Hundefreunde Freistett" erforderlich. 
Die ausreichende Impfung (insbesondere Tollwut) muss durch den Impfausweis (Impfpass) nachgewiesen werden. 
Die Identität des Hundes erfolgt durch Kontrolle der Tätowiernummer und/oder Chip – Nummer. 
Durch einen Versicherungsnachweis muss eine Haftpflichtversicherung nachgewiesen werden. 
Zulassung zur BH/VT erfolgt durch den Ausbildungswart nach erfolgter bestandener Probeprüfung.